Anlage 3 zum AVV – Unterauftragsverarbeiter
Genehmigte Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO Version 1.0 – Stand 11.09.2026
Der Auftragnehmer setzt für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterauftragsverarbeiter ein. Änderungen werden nach § 7 AVV mitgeteilt.
| Unternehmen | Anschrift | Leistung | Ort der Verarbeitung | Garantien |
|---|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland | Bereitstellung von Cloud-Servern, Speicher und Netzwerk (Infrastruktur), auf denen die Websites der Auftraggeber betrieben werden | Ausschließlich Rechenzentren in Deutschland | Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit ehrlich.media, Version 1.2, ausgefertigt am 11.09.2026; Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und BSI C5 Typ 2; jährliche Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen durch eine unabhängige Stelle |
Der Auftragnehmer mietet ausschließlich Server in Deutschland an. Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt. Sollte künftig ein Serverstandort außerhalb der EU genutzt werden, informiert der Auftragnehmer seine Auftraggeber zuvor nach § 7 des Vertrags.
Keine Unterauftragsverarbeitung
Folgende Dienste nutzt der Auftragnehmer für seinen Betrieb, ohne dass personenbezogene Daten der Auftraggeber verarbeitet werden. Sie gelten nicht als Unterauftragsverarbeiter (§ 7 Abs. 4 AVV):
GitHub, Inc. (Microsoft): Verwaltung des Quellcodes der Websites in privaten Repositories; enthält keine Besucher- oder Kundendaten
Let's Encrypt (ISRG): Ausstellung von TLS-Zertifikaten; verarbeitet nur Domainnamen
E-Mail-Dienst des Auftragnehmers: Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber läuft über Postfächer auf Infrastruktur der bereits genannten Hetzner Online GmbH; ein weiterer Anbieter ist nicht beteiligt
Versionshistorie: 1.0 (11.09.2026) – Erstfassung mit der Hetzner Online GmbH als einzigem Unterauftragsverarbeiter.